Verpackungsvorschriften für technische Bauteile
1. Verwendungszweck
Diese Verpackungsvorschriften regeln die Anforderungen an die Verpackungen von gelieferten Materialien. Sie dient der Qualitätsverbesserung, Schaffung einheitlicher Regelungen (zusammenfassend dargestellt) und Vermeidung von Rückfragen.
2. Stoßempfindliche Teile
Stoßempfindliche Teile, vor allem Teile die Dichtflächen und Steuerkanten aufweisen, müssen gegen Beschädigung, für den Transport und für normale längerfristige Lagerung durch entsprechende Verpackung oder spezielle Ladungsträger geschützt werden.
3. Verpackungswerkstoffe
Verpackungen sind so zu wählen, dass keine Kontamination von gefährdenden Stoffen der zu schützenden Bauteile erfolgen kann.
4. Reinigung, Konservierung, Verpackung, Kennzeichnung und Qualitätssicherung
4.1. Anwendungsbereich
Die unter Punkt 4 aufgeführten Vorschriften gelten bei Lieferungen von Bauteilen mit metallisch blanker Oberfläche, also bei Teilen ohne Oberflächenschutz.
4.2. Reinigung
Die Reinigung der Teile vor Beginn der Konservierung ist obligatorisch. Nach der Reinigung sind die Teile zu trocknen. Mit den geeigneten Reinigungsmedien und technischen Hilfsmitteln ist der geforderte Reinheitsgrad der Oberflächen bzw. des gesamten Teiles zu erzielen. Gussteile die als Halbzeug für die weitere Bearbeitung verschickt werden müssen sind frei von Gießereirückständen anzuliefern.
4.3. Konservierung
Vor Beginn der Konservierung müssen alle metallisch blanken Oberflächen, innen und außen, frei von jeglichen Korrosionsansätzen sein. Ungeschützte Oberflächen dürfen nur mit sauberen Handschuhen (chloridfrei) angefasst werden. Flüssig vorkonservierte Oberflächen sind ebenfalls nicht mit bloßen Händen zu berühren. Unbearbeitete Schmiedeteile und Guss aus ferritischen Werkstoffen sind nach dem Reinigungs- und Trocknungsvorgang mit folgenden Produkten zu spülen oder einzusprühen: AVILUB VCI 1411; AVILUB VCI 1405
Je nach Bauteil kann im Einzelfall auch eine trockene Konservierung mittels VCI-Spendern erfolgen, eine Beratung durch den Lieferanten sowie eine Genehmigung von SAB vorausgesetzt. Die Öffnungen sollten anschließend sofort mit geeigneten Kappen oder Deckeln verschlossen werden, wenn vorhanden und technisch möglich. Nach dem Trocknungsvorgang werden die zu schützenden Teile mit nachfolgend in der Rubrik "Verpackung" genannter Folie verpackt. Für Rückfragen zu VCI-Produkten wenden Sie sich bitte direkt an:
Hermann Bantleon GmbH
Herr Jung
89003 Ulm / Donau
Tel. 0731 / 3990 - 32
Als Schutz vor mechanischen Beschädigungen bzw. zur Vermeidung von Kontaktkorrosion ist bei den betreffenden Bauteilen ein Gitterschutzschlauch zu verwenden. Bei Gussteilen ist die Konservierung mit einem verschlossenen VCI Beutel in einer Gitterbox ausreichend.
4.4. Verpackung
Die Beutelgrößen oder andere Umverpackungen sind so zu wählen, dass die VCI-Folien locker mit geringem Abstand um das Bauteil herumgelegt werden kann, dadurch wird der Aufbau einer VCI-Atmosphäre im Inneren der Verpackung erleichtert und eindringende Feuchtigkeit kann wirkungsvoller inhibiert werden. Die Folie sollte keinesfalls stramm über die Teile gezogen werden, auch ein Einschrumpfen ist nicht ratsam. Sollte dies im Einzelfall gewünscht werden, dann wird das Einlegen und Abpolstern mit z.B. VCI-Luftpolsterfolie empfohlen.
Bauteile, die außen lackiert oder mit anderen Beschichtungen korrosionsgeschützt sind, können wahlweise auch herkömmlich eingepackt werden.
4.5. Ladungsträger
Bei mechanisch bearbeiteten Fertigungsteilen, sind ausschließlich unsere Kleinladungsträger zu verwenden. Diese sind spätestens 6 Wochen vor Auslieferung bei der E-Mailadresse (einkauf@sauerbibus.de) unter Angabe der Artikelnummer und Stückzahl anzufordern.
4.6. Kennzeichnung
Die Verpackung ist mit "VCI"-Hinweis, Produktbezeichnung und Konservierungsdatum zu kennzeichnen. Bei VCI-Verpackungssystemen entspricht das Verpackungsdatum dem ausgewiesenen Konservierungsdatum und umgekehrt.
5. Weitere Verpackungsvorschriften
5.1 Elastomere und Kunststoffe
Verpackung: Alle Elastomere/Kunststoffe sind einzeln verpackt in UV-undurchlässigen Beuteln luftdicht verschweißt zu liefern. Bis ca. 300 mm Durchmesser sollen O-Ringe nicht verdrillt werden.
Kennzeichnung: Bitte beachten Sie, dass Herstelldatum, Bezeichnung, Abmessung, Werkstoffangabe, Kommissionsnummer und ggf. Zeugnisnummer sowie der Hersteller auf einem Etikett gut lesbar, mit Angabe unserer Materialnummer, angebracht sein muss.
5.2 Wälzlager
Verpackung: Alle Wälzlager sind grundsätzlich einzeln verpackt zu liefern (Originalverpackung und Konservierung der Hersteller). Generell liegt die Auswahl einer geeigneten Verpackung in der Verantwortung des Lieferanten. Der Lieferant muss bei der Wahl der Verpackung generell von einem kombinierten Transport Straße/Schiene/Luft mit mehrmaligem Warenumschlag ausgehen
6. Besondere Hinweise
6.1. Andere Konservierungs- und Verpackungsmethoden
Grundsätzlich sind die beschriebenen Konservierungs- und Verpackungsmethoden einzuhalten. Sollte der Auftragnehmer andere Konservierungs- und Verpackungsmethoden anwenden wollen, sind diese vorher mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Eingesetzte Folien müssen aber in jedem Fall schwermetall-, nitrit- und chloridfrei sein. Sollte der Auftragnehmer diese Hinweise missachten, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer anfallende Kosten für z. B. Entsorgung und Entkonservierung in Rechnung stellen.
Stand: 12.05.2022
SAUER BIBUS GmbH
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